Sei dem 01.08.2025 gilt die neue Benutzungsordnung für Sportplätze. Hierbei handelt es sich um alle im Eigentum oder im Besitz der Gemeinde Dunningen oder des FC Dunningen befindlichen Rasen- und Kunststoffsportplätze einschließlich der dazugehörenden Einrichtungen auf der Gemarkung „Südlicher Hüttensberg“.
Die Leichtathletikanlage ist nicht Bestandteil dieser Benutzungsordnung.
Die Benutzungsordnung ist eingestellt in der Rubrik Regelungen oder Ordnungen der Seite “Service” und kann dort oder über folgenden Link abgerufen werden:
https://www.fc-dunningen.de/wp-content/uploads/2025/08/Benutzungsordnung-Sportplaetze-FC-Dunningen.pdf
Wir bitten alle Nutzenden des Sportgeländes um Beachtung!
